Borken – Mofa-Prüfbescheinigung reichte nicht
Die Fahrt mit dem Motorroller endete am Dienstag in Borken-Gemen für einen 16-Jährigen mit einer Strafanzeige. Polizeibeamte hatten den Borkener kontrolliert, als er die Feldstiege befuhr. Dabei stellten sie eine Geschwindigkeit fest, die deutlich über 25 km/h lag. Die erforderliche Fahrerlaubnis konnte der Jugendliche jedoch nicht vorweisen. Die Beamten fertigten eine Anzeige und untersagten die Weiterfahrt.
Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers oder -bewerbers Maßnahmen anordnen wie z.B. eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird.
Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann, wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen. Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden.
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Thorsten Ohm
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