Widerstand bei Polizeieinsatz
Nach polizeilichen Ermittlungen in Bismarck haben Beamte am Dienstag, 27. April 2021, zwei Personen in Gewahrsam genommen und Strafverfahren eingeleitet. Gegen 12 Uhr mittags suchten die Polizeibeamten einen Gelsenkirchener an dessen Wohnanschrift in der Christinenstraße auf. Obwohl den Einsatzkräften zunächst niemand öffnete, wiesen deutliche Geräusche aus der Wohnung darauf hin, dass sich dort jemand aufhielt. Aufgrund der weiteren Geräusche aus der Wohnung, die nach dem Öffnen und Schließen eines Fensters klangen, begab sich ein Beamter vor das Haus, fand dort einen Beutel mit Betäubungsmitteln und stellte diesen sicher. Die Polizisten erwirkten durch die Staatsanwaltschaft Essen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Gerade als die Einsatzkräfte die Tür öffnen wollten, öffnete der 20-Jährige schließlich doch seine Wohnungstür. Der Gelsenkirchener zeigte sich allerdings weiterhin unkooperativ und kam den Aufforderungen der Polizeibeamten nicht nach. Die Polizisten fixierten ihn daraufhin und legten ihm Handfesseln an. Eine 41-jährige Essenerin störte lautstark die polizeilichen Maßnahmen und schlug einen der Polizeibeamten. Die Beamten brachten die 41-Jährige und den 20-Jährigen ins Gewahrsam und leiteten Strafverfahren ein. Die Ermittlungen dauern an.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Stephan Knipp
Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2015
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de
https://gelsenkirchen.polizei.nrw