Einreiseversuch trotz gültiger Einreisesperre / Verdacht der Schleusung
Obwohl für sie eine Einreisesperre nach Deutschland bestand, haben zwei 21 und 25 Jahre alte albanische Staatsangehörige am Mittwochnachmittag versucht nach Deutschland einzureisen. Gegen einen 31-jährigen Albaner besteht der Verdacht der Einschleusung von Ausländern.
Bundespolizisten hatten die beiden 21 und 25 Jahre alten Männer im Rahmen der verstärkten grenzpolizeilichen Überwachung der Binnengrenzen kontrolliert, als sie als Mitfahrer im PKW des 31-Jährigen über die Autobahn 30 aus den Niederlanden nach Deutschland einreisen wollten.
Bei der Überprüfung der Personalien der 21 und 25 Jahre alten Männer stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen beide ein gültiges Aufenthalts- und Einreiseverbot für Deutschland bestand. Sie waren erst vor rund eineinhalb Wochen an der Grenze zu Österreich zurückgeschoben worden.
Beiden Männern wurde die Einreise verweigert. Sie mussten zurück in die Niederlande. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet und eine Sicherheitsleistung von jeweils 300,- Euro erhoben.
Der 31-jährige Fahrer muss sich wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern verantworten. Er musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,- Euro hinterlegen. Gegen ihn wurde ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot verfügt. Er wurde in die Niederlande zurückgeschoben.
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