BPOLI EBB: Aufenthaltsdauer bis zu vier Monate überschritten
Bundespolizisten nahmen am vergangenen Wochenende vier Ukrainer in Gewahrsam, die angaben, sich als Touristen im Bundes- und Schengengebiet aufgehalten zu haben, die legitime Aufenthaltsdauer von 90 Tagen aber bis zu vier Monate überschritten hatten.
Am 1. Mai war ein 40-jähriger Ukrainer als Mitfahrer in einem Transporter unterwegs von Spanien in seine Heimat und wurde um 13:00 Uhr durch die Beamten auf dem BAB4-Rastplatz Oberlausitz bei Bautzen gestoppt. Er war im Oktober 2020 in das Schengengebiet eingereist und hatte sich den Ermittlungen zufolge ununterbrochen darin aufgehalten. Somit hielt er sich für etwa vier Monate ohne Visum im Schengenraum und nun auch im Bundesgebiet auf.
Bei Uhyst stoppten die Beamten am gleichen Tag um 22:00 Uhr an der Autobahn 4 einen Kleinbus, in dem ein 26 Jahre alter Ukrainer unterwegs in Richtung polnische Grenze war. Auch er hatte sich zu lange im Bundesgebiet aufgehalten. Der Mann hätte seit 23 Tagen ein Visum gebraucht.
Am 3. Mai 2021 kontrollierte die Bundespolizei auf dem Rastplatz Oberlausitz um 03:30 Uhr einen Fernreisebus, der in Richtung Polen unterwegs war. Unter den Reisenden befanden sich zwei 40- und 61-jährige Männer aus der Ukraine. Sie hatten sich 60 und 11 Tage ohne Visum in Deutschland aufgehalten.
Gegen alle Männer wurden Ermittlungsverfahren wegen der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthaltes eingeleitet. Sie werden aufgefordert, das Bundesgebiet umgehend zu verlassen.
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