Ahaus – Mit Softair-Waffe im Park

Sichergestellt haben Polizeibeamte am Sonntag in Ahaus die Softair-Waffe eines 18-Jährigen. Der Ahauser hatte sich damit am Nachmittag im Schlossgarten aufgehalten, woraufhin Zeugen die Polizei verständigten. Der junge Mann verfügt nicht über einen Waffenschein; die Beamten fertigten eine Anzeige. Hintergrundinfo: Für den Umgang mit Softair-Waffen gibt es genaue Regelungen. Nur Waffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule gelten als "Spielzeugwaffen", sind also erlaubnisfrei. Ein Mitführen ist jedoch in der Regel verboten, da diese Waffen als sogenannte "Anscheinswaffen" (meist sehr getreue Nachbildungen echter Waffen) den "Anschein" einer echten Waffe erregen können. Ein Mitführen von Anscheinswaffen ist - unabhängig von ihrer Geschossenergie - mit einem Bußgeld belegt und bedeutet im Regelfall die Einziehung der Waffe durch die Polizei. Waffen mit einer Geschossenergie von mehr als 0,5 Joule bis 7,5 Joule dürfen von Personen ab 18 Jahren erlaubnisfrei besessen werden. Ein Führen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist jedoch verboten. Hierfür wäre ein Waffenschein erforderlich. Auch ist jedes Schießen außerhalb einer Schießstätte nur mit Erlaubnis der Waffenbehörde gestattet. Waffen mit einer Geschossenergie von mehr als 7,5 Joule sind erlaubnispflichtig. Für den Erwerb und den Besitz ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich, die nur Personen erteilt wird, die den Bedarf für eine solche Waffe nachweisen können. Auch solche Waffen dürfen in der Öffentlichkeit nur für den Transport in verschlossenen Behältnissen (Futteral) mitgeführt werden. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Thorsten Ohm Telefon: 02861-900 2204 https://borken.polizei.nrw