Bocholt – Motorrollerfahrer ohne Fahrerlaubnis
Weil er als Motorrollerfahrer einen 16-jährigen Fahrradfahrer zog, und dies mit einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h, wurde ein 15-jährige Bocholter am Mittwochabend gegen 19.50 Uhr durch die Polizei kontrolliert.
Die Geschwindigkeit seines Motorrollers hatte der Jugendlichen durch technische Veränderungen heraufgesetzt. Die dadurch erforderliche Fahrerlaubnis besitzt er nicht, so dass er sich nun einem Strafverfahren gegenüber sieht.
Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und ahndeten auch das Verhalten des Fahrradfahrers (mit einem Verwarnungsgeld).
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