Nach Verbot einer Versammlung durch die Stadt Schweinfurt – Polizei mit starken Kräften vor Ort
08.05.2021, PP Unterfranken
Nach Verbot einer Versammlung durch die Stadt Schweinfurt – Polizei mit starken Kräften vor Ort
SCHWEINFURT. Nachdem die Stadt Schweinfurt am Freitagabend die für den Samstag geplante Versammlung zum Thema „Wahrheit, Freiheit, Demokratie“ verboten hat (wir berichteten), hatte die Schweinfurter Polizei sich gemeinsam mit Unterstützungskräften mit starker Präsenz vor Ort gezeigt. Da nur vereinzelt Personen am Volksfestplatz antreffen waren, blieb es ein insgesamt ruhiger Einsatz ohne besondere Vorkommnisse.
Die Schweinfurter Polizei war am Samstag mit Unterstützung der Operativen Ergänzungsdienste sowie der Bereitschaftspolizei bereits ab dem Vormittag im Schweinfurter Stadtgebiet und insbesondere am Volksfestplatz mit starken Kräften im Einsatz und zeigte sich bewusst präsent. Ziel war es, das von der Stadt Schweinfurt erlassene Verbot der Versammlung, sofern dies erforderlich geworden wäre, auch durchzusetzen.
Über eine Pressemeldung und die Sozialen Medien hatten die Stadt Schweinfurt und die unterfränkische Polizei vorab über das Verbot der Versammlung informiert und an die Personen, die vorhatten, an der Demonstration teilzunehmen, appelliert, gar nicht erst anzureisen.
Insgesamt trafen am Volksfestplatz nur einzelne Kleinstgruppen ein, die von den Beamten empfangen und über das Verbot der Versammlung informiert wurden. Vereinzelt wurden Platzverweise durch die Polizei ausgesprochen und Kundgebungsmittel zumindest zeitweise sichergestellt. Rund 15 Anzeigen (Überwiegend wegen nicht getragener Mund-Nasen-Bedeckung sowie Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen) gegen das Infektionsschutzgesetz wurden aufgenommen, diese werden an die zuständige Behörde zur Entscheidung weitergeleitet.
Es kam im gesamten Schweinfurter Stadtgebiet zu keinen Sicherheitsstörungen oder größeren Vorkommnissen, so dass der Einsatz ruhig und aus polizeilicher Sicht zufriedenstellend verlaufen ist. Die Polizei bedankt sich ausdrücklich bei allen Einsichtigen, die nicht zum Volksfestplatz gekommen waren und bei denjenigen, die sich an das Verbot der Versammlung gehalten haben.