Zwei Strafverfahren nach rücksichtsloser Fahrweise
Am Samstag, 8. Mai 2021, haben Polizeibeamte zwei Autofahrten nach mehreren Verkehrsverstößen und rücksichtsloser Fahrweise beendet und Strafverfahren gegen die Fahrzeugführer eingeleitet. Um 17.55 Uhr fuhr ein 28-jähriger Essener mit seinem Mercedes auf der Bruchstraße in Heßler in Richtung Grothusstraße. Dabei beschleunigte er deutlich hörbar sein Fahrzeug. Als er bei bei Rotlicht an der Ampel Bruchstraße/ Grothusstraße wartete, setzten sich Polizeibeamte im Streifenwagen hinter den Mercedes. Beim Phasenwechsel der Ampel von Rot- auf Grünlicht beschleunigte der 28-Jährige seinen Wagen stark und fuhr von der Bruchstraße über die Grothusstraße in den Lehrhovebruch, wobei er weiter an Geschwindigkeit zulegte und die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritt. In einer Baustelle mit einspuriger Verkehrsführung musste der Essener schließlich vor einer Rotlicht zeigenden Baustellenampel stark abbremsen und warten. Hier konnte er durch Polizeibeamte kontrolliert werden. Die Beamten beschlagnahmten den Führerschein und den Wagen des 28-Jährigen und leiteten ein Strafverfahren gegen ihn ein. Um 22.24 Uhr fiel Polizeibeamten ein 30-jähriger Mann in einem schwarzen Audi auf, der das Gelände einer Tankstelle an der Bismarckstraße befuhr, ohne auf dem Gelände anzuhalten. Der Audi fuhr anschließend zügig in Richtung Kanalstraße, gefolgt von einem Streifenwagen. Der 30-Jährige fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Bismarck und missachtete das Rotlicht einer Ampel bis ihn die Polizeibeamten schließlich im Einmündungsbereich Herkendellstraße/ Thomasstraße stoppten. Der Mann verfügt über keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Er konnte die erforderliche Sicherheitsleistung zunächst nicht erbringen, so dass ihn die Beamten vorläufig festnahmen und ins Gewahrsam brachten. Die Beamten stellten fest, dass die rumänische Fahrerlaubnis des 30-Jährigen bereits im Jahr 2019 abgelaufen war. Sie beschlagnahmten das Dokument. Da der 30-Jährige die geforderte Sicherheitsleistung schließlich doch erbringen konnte, konnte er das Gewahrsam nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen verlassen. Ihn erwartet ein Strafverfahren.
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