Nächtliche Ausgangssperren – Bilanz der Polizeiinspektion Hildesheim
HILDESHEIM - KREIS HILDESHEIM - (jpm) Mit einer Allgemeinverfügung vom 28.04.2021 hatte der Landkreis Hildesheim die Stadt und den Kreis Hildesheim ab dem 30.04.2021 als Hochinzidenzkommune festgestellt. Einhergehend damit kam es zu einer Verschärfung der Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger, zu denen u.a. die nächtliche Ausgangssperre zählte.
Die Einhaltung dieser Maßnahme wurde in der Folge in die tägliche Kontrolltätigkeit der Polizeiinspektion Hildesheim einbezogen. In den Nächten wurden über die Einsatz- und Streifendienste der Dienststellen hinaus Kräfte der hiesigen Verfügungseinheit eingesetzt.
Erfreulicherweise unterschritten die Inzidenzwerte in den fünf darauffolgenden Tagen den Wert von 100, so dass auch die nächtliche Ausgangssperre mit Ablauf des 08.05.2021 wieder aufgehoben wurde.
Aus polizeilicher Sicht bleibt festzuhalten, dass sich der überwiegende Anteil der Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis an die nächtliche Ausgangssperre hielt.
Nichts desto trotz wurden jedoch auch Personen im Rahmen der Überwachungsmaßnahmen angetroffen, die sich ohne berechtigen Anlass im öffentlichen Raum aufhielten. So leitete die Polizei im Zeitraum zwischen dem 30.04. und dem 08.05.2021 gegen 61 Personen Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Allein 39 von ihnen wurden im Stadtgebiet Hildesheim festgestellt.
Inspektionsleiter Michael Weiner äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis: "Die Ausgangssperre war eine wesentliche Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie. Wohlwissend, dass den Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf ihre Freiheitsrechte viel abverlangt wird, ist es anerkennenswert, dass sich die Menschen in unserem Landkreis an die nächtlichen Beschränkungen gehalten haben. So lange die Pandemie andauert, so lange wird auch die Polizei in der Pflicht sein, die jeweils gültigen Bestimmungen zu überwachen und Verstöße gegebenenfalls zu ahnden. Ungeachtet dessen setzen wir auch zukünftig auf Dialog und Vertrauen, Repression ist das letzte Mittel."
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