Ermittlungserfolg der Polizei Wilhelmshaven – Tatverdächtiger wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Untersuchungshaft
Gemeinsame Pressemitteilung der PI Wilhelmshaven/Friesland und der
Staatsanwaltschaft Oldenburg.
In einem wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges in einer
Vielzahl von Fällen geführten Verfahren, hatte sich nach den
Ermittlungen der Polizei Wilhelmshaven der dringende Verdacht
ergeben, dass ein 23-jähriger Wilhelmshavener für mindestens 16 der
Taten verantwortlich ist. In allen Fällen wurden hochwertige Waren
über ein Kleinanzeigenportal im Internet verkauft, dann aber trotz
der Zahlung des Kaufpreises durch die Käufer nicht geliefert.
Insgesamt soll so ein Schaden im vierstelligen Bereich entstanden
sein.
Weil der Tatverdächtige bereits im letzten Jahr wegen ähnlicher Taten
zu Bewährungsstrafen verurteilt wurde, beantragte die
Staatsanwaltschaft den Erlass eines Haftbefehls wegen des Haftgrundes
der Wiederholungsgefahr beim zuständigen Amtsgericht Wilhelmshaven.
Das Gericht lehnte den Antrag jedoch mit der Begründung ab, es fehle
an der für einen solchen Haftbefehl vorausgesetzten "schwerwiegenden
Beeinträchtigung der Rechtsordnung". Die von der Staatsanwaltschaft
gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde war erfolgreich. Das
Landgericht Oldenburg hat den Haftbefehl antragsgemäß erlassen.
Wegen des im Zusammenhang mit diesen Taten auch gegen weitere
Personen bestehenden Verdachts, erwirkte die Staatsanwaltschaft
Oldenburg zudem zwei Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der
insgesamt vier Tatverdächtigen aus Wilhelmshaven.
Im Rahmen der durchgeführten Durchsuchungen beschlagnahmten die
Ermittler des für Betrugsdelikte zuständigen Fachkommissariats
diverse Datenträger, Beweismittel und Vermögenswerte.
Der 23-jährige Beschuldigte konnte festgenommen und der JVA zugeführt
werden.
Die Ermittlungen dauern an.
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