Gronau – Mofaprüfbescheinigung reichte nicht
Eine Strafanzeige eingehandelt hat sich am Montag der Fahrer eines Motorrollers in Gronau. Polizeibeamte waren auf den 18-Jährigen aufmerksam geworden: Er hatte an einem Fußgängerüberweg auf der Vereinsstraße nicht angehalten, obwohl sich zwei Kinder darauf befanden. Bei der Kontrolle konnte der Gronauer lediglich eine Mofaprüfbescheinigung vorweisen. Diese reicht für sein Fahrzeug jedoch nicht aus, da es deutlich mehr als 25 km/h erreichte. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein und stellten den Roller sicher, um ihn auf seine Motorleistung hin überprüfen zu können.
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