(BC)(UL) Laupheim/ Ulm – Nach Unfall auf und davon / Am Donnerstag kümmerten sich drei Unfallverursacher in Laupheim und Ulm nicht um die angerichteten Schäden.
Gegen 11 Uhr parkte eine Autofahrerin in der Neustadtallee in Laupheim aus. Dabei stieß sie mehrmals gegen einen Skoda. Der parkte vor ihr. Anschließend flüchtete die Frau, ohne sich um den Schaden gekümmert zu haben. Eine Zeugin meldete den Unfall der Laupheimer Polizei (07392/96300). Die hat nun die Ermittlungen aufgenommen und sucht die Unfallverursacherin. Bei ihr soll es sich um eine ältere Frau handeln, die einen grauen SUV mit Biberacher Kennzeichen gefahren habe. Den Schaden, den sie anrichtete, schätzt die Polizei auf ungefähr 1.500 Euro.
Auch in Ulm kümmerten sich zwei Unfallverursacher nicht um die Schäden, die sie angerichtet hatten:
Gegen 13.30 Uhr stellte eine Autofahrerin ihren Pkw am Fahrbahnrand der Schaffnerstraße ab. Als sie gegen 19.30 Uhr zu ihrem Mercedes zurückkam, musste sie feststellen, dass er beschädigt war. Ein Unbekannter war dagegen gefahren und hatte einen Schaden in Höhe von ungefähr 2.000 Euro verursacht.
Zwischen 7.45 und 12.15 Uhr parkte ein Audi im Parkhaus in der Salzstadelgasse. In dieser Zeit prallte ein anderer gegen die rechte hintere Tür und verursachte einen Schaden in Höhe von ungefähr 1.500 Euro. Um den Schaden hatte sich der Unfallverursacher nicht gekümmert, stattdessen war er geflüchtet.
In beiden Fällen hat nun die Ulmer Polizei (0731/1880) die Ermittlungen aufgenommen und sucht die Unfallverursacher.
Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
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