Fahrradfahrer fuhr in Schlangenlinien
In der Nacht zu Donnerstag (27.05.2021) stoppte eine Streifenwagenbesatzung der Bonner Polizei einen Fahrradfahrer auf der Rochusstraße in Duisdorf. Der 25-jährige Mann war den Beamten gegen 03:25 Uhr aufgefallen, da er Schlangenlinien fuhr. Die Polizisten stoppten den Zweiradfahrer. Bei seiner Überprüfung ergab ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholvortest einen Wert von rund 1,7 Promille. Der 25-Jährige musste die Beamten in ein Krankenhaus begleiten. Dort entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe zur Beweissicherung. Den Mann erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen beim Radfahren nicht einzuhalten. Betrunkene Radfahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad fährt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden gekommen ist. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann bereits ab Erreichen des relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bonn
Pressestelle
Telefon: 0228 - 1510-21 bis 23
Fax: 0228-151202
https://bonn.polizei.nrw