(BC) Biberach – Unfall nicht bemerkt? / Nach einem Unfall am Mittwoch in Biberach fuhr der Verursacher weg.
Der Mercedes von Mittwoch auf Donnerstag parkte der Mercedes in der Sandgrabenstraße. Am Donnerstag entdeckte der Fahrzeugbesitzer einen größeren Unfallschaden am hinteren Kotflügel seines Autos. Wer den Unfall verursachte war zunächst nicht bekannt. Gegen 17 Uhr fuhr ein Toyota Klein Lkw vor das Gebäude. Der Besitzer des Mercedes sah das und sprach den 45-Jährigen Fahrer an. Der gab an, tags zuvor an derselben Stelle gewendet zu haben. Bei einer genaueren Überprüfung konnten Spuren festgestellt werden, die in Art und Höhe zu dem beschädigten Mercedes passten. An dem entstand ein Schaden von etwa 2.000 Euro.
Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
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