(HDH) Giengen – Nach Unfall auf und davon / Hoher Sachschaden entstand einem Autofahrer bereits am Sonntag in Giengen.
Zwischen 7.15 und 7.25 Uhr stand der Pkw auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in der Heilbronner Straße. In dieser Zeit fuhr ein anderer gegen den BMW und beschädigte ihn. Um den Sachschaden in Höhe von ungefähr 3.500 Euro hatte sich der Unfallverursacher nicht gekümmert. Stattdessen war er geflüchtet.
Die Giengener Polizei (07322/96430) hat nun die Ermittlungen aufgenommen und sucht den Unfallverursacher.
Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
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