(UL)Ulm/ Landkreis Alb-Donau – Autofahrer kümmern sich nicht um Schäden/ Vier Unfallfluchten verzeichnete das Polizeipräsidium am Dienstag in der Region.

Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Am Dienstag registrierte das Polizeipräsidium Ulm vier Verkehrsunfälle, bei den die Verursacher geflüchtet sind: Zwischen 8.30 und 13.30 Uhr parkte ein Seat in Ulm in der Voithstraße am Fahrbahnrand. In dieser Zeit fuhr ein anderer gegen den Pkw und beschädigte ihn. Statt sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ungefähr 3.000 Euro zu kümmern, flüchtete der Unbekannte. Geflüchtet ist auch ein Unfallverursacher, nachdem er zwischen 10.30 und 15.35 Uhr einen VW im Ulmer Buchbrunnenweg beschädigt hatte. Der Pkw stand dort auf einem Parkplatz. Der Autobesitzerin entstand ein Schaden von ungefähr 1.000 Euro. Einen geschätzten Schaden von 1.500 Euro hinterließ ein Rollerfahrer in Ehingen: Der Unbekannte fuhr von einem Tankstellengelände auf die Biberacher Straße. Dort war ein Mercedes unterwegs. Der Kradfahrer hatte nicht auf dessen Vorfahrt geachtet und prallte gegen den Pkw. Die Lenker der Fahrzeuge sprachen nach dem Unfall noch miteinander, dann flüchtete aber der Unfallverursacher ohne seine Erreichbarkeit hinterlassen zu haben. In Blaustein war ein Unbekannter zwischen 21 und 22 Uhr in der Blautalstraße unterwegs und prallte gegen einen geparkten Peugeot. Statt sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ungefähr 7.500 Euro zu kümmern, flüchtete der Unfallverursacher. Die Polizei hat in allen Fällen die Ermittlungen aufgenommen und sucht die Täter. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig. ++++1040733 1045082 1040445 1044155 Claudia Kappeler, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail: ulm.pp.sts.oe@polizei.bwl.de Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-0 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/