Strafverfahren nach Autofahrt durch Altstadt
Die Polizei hat am Donnerstag, 3. Juni 2021, einen Autofahrer gestoppt, der ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer durch die Gelsenkirchener Altstadt gefahren ist. Um 19 Uhr fielen Polizeibeamten der 20-Jährige und drei weitere Fahrzeuge auf, die laut hupend über die Ringstraße fuhren. Der Gelsenkirchener fuhr in seinem VW Golf weiter über innerstädtische Straßen, ignorierte die Anhaltesignale der Polizisten und achtete auch nicht auf Kinder, die in Höhe eines Spielplatzes am Elisabethplatz eine Straße überqueren wollten. Diese mussten zur Seite springen, um dem Auto des Gelsenkircheners auszuweichen. Schließlich stoppte der 20-Jährige sein Fahrzeug im Bereich der Florastraße, flüchtete zu Fuß, wurde jedoch durch die Einsatzkräfte eingeholt, fixiert und anschließend zur Polizeiwache gebracht. Ein dort durchgeführter freiwilliger Drogenvortest fiel negativ aus. Die Beamten stellten den Führerschein des Mannes, das Fahrzeug sowie den Fahrzeugschlüssel sicher, untersagten ihm das Führen fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge und leiteten ein Strafverfahren ein.
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