Mit Kleinkraftrad vor der Polizei geflüchtet – Fahrer stand unter Drogeneinfluss
Am Sonntagabend (06.06.), gegen 18:40 Uhr beabsichtigte eine Streifenwagenbesatzung ein Kleinkraftrad auf einem Wirtschaftsweg entlang des Jüchener Bachs zu kontrollieren. Dessen Fahrer gab Gas und entzog sich der Maßnahme.
Die Flucht endete wenig später auf einem Parkplatz an der Glehner Straße, wo der 19 Jahre alte Kaarster nach Zeugenhinweisen angetroffen werden konnte. Bei der Kontrolle gab der Betroffene an, in der letzten Woche Marihuana konsumiert zu haben. Da ein Drogenschnelltest zudem Hinweise auf den Wirkstoff der Droge ergab, wurde dem jungen Mann auf der Wache eine Blutprobe entnommen.
Für die Fahrt unter Drogeneinfluss erwartet ihn nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Da die Beamten in seinem Rucksack auch eine geringe Menge des Rauschgifts auffanden, leiteten sie zudem ein Strafverfahren ein.
Drogenkonsum führt zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen.
Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren, und alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Wenn Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen eine Geldbuße bis zu 1.500 Euro zahlen. Außerdem erhalten sie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten.
Wer drogenbedingt einen Fahrfehler macht, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall baut, begeht eine Straftat. Dies hat unter anderem ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren, eine Führerscheinsperre bis zu fünf Jahren und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge.
Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichen.
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