BPOLD FRA: Gemeinsame Pressemitteilung des Hauptzollamtes Frankfurt am Main und der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main / 70 Kilo Khat im Reisegepäck – Drogenschmuggler wird Haftrichter vorgeführt
Weil er auf seinem Weg von Kairo/Ägypten nach Birmingham/Großbritannien rund 70 Kilo der Kaudroge Khat im Gepäck hatte, sitzt ein 45-jähriger Brite nun in Untersuchungshaft.
Fahnder der Bundespolizei nahmen den Mann am 7. Juni aufgrund eines bestehenden Haftbefehls bei seiner Ankunft aus Kairo am Flughafen Frankfurt fest.
Ein hessisches Gericht hatte den Mann im Juni 2020 wegen der unerlaubten Einfuhr und des Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 10 Euro verurteilt. Da er diese nicht bezahlt hatte, suchten die Justizbehörden zwischenzeitlich mit Haftbefehl nach ihm.
Der Brite konnte die drohende zweimonatige Haftstrafe zunächst durch Zahlung der noch ausstehenden 600 Euro abwenden und hätte somit seinen geplanten Weiterflug nach Birmingham antreten können.
Aufgrund der Sachlage informierten die Bundespolizisten aber vorsorglich ihre Kollegen des Zolls und baten darum, dass mitgeführte Reisegepäck genauer unter die Lupe zu nehmen.
Bei der anschließenden Kontrolle der drei aufgegebenen Koffer durch das Hauptzollamt Frankfurt am Main wurden rund 70 Kilogramm der Kaudroge Khat aufgefunden und beschlagnahmt. Der mutmaßliche Drogenschmuggler wurde erneut festgenommen und soll heute dem Haftrichter vorgeführt werden.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main.
Bei Khat handelt es sich um die getrockneten Blätter des Khat-Strauchs. Diese enthalten Cathin, welches in der Wirkweise eng mit Amphetamin verwandt ist. In Ostafrika und dem Nahen Osten ist die Droge weit verbreitet. In Deutschland fallen die Pflanzenteile unter das Betäubungsmittelgesetz.
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