210610-2-pdnms Kontrolle von Tiertransporten auf der A7 und A 21
Am 09.06.2021 führte die Polizei zusammen mit den zuständigen Veterinärämtern der Stadt Neumünster und des Kreis Segeberg eine gezielte Kontrolle von Tiertransportfahrzeugen durch. In der Zeit von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr wurden an der BAB 7, Raststätte Aalbek und der BAB 21, Bereich Schackendorf,zwei Kontrollstellen betrieben. Insgesamt waren 26 Polizeibeamte des Polizei-Verkehrsüberwachungsdienstes Neumünster, des Polizeiautobahnrevier Neumünster und des Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Bad Segeberg für die Kontrollaktion eingesetzt. Unterstützt wurden die Polizeibeamten durch 12 Mitarbeiter der zuständigen Veterinärämter bei der tierschutzrechtlichen Bewertung der Transporte.
Am Ende des Tages wurden die Kontrollaktion mit einem gemischten Gefühl der eingesetzten Kontrollkräfte beendet.
Zusammengefasst wurden an beiden Kontrollstellen 63 Fahrzeuge (52 Tiertransporte) einer Kontrolle unterzogen und diverse Verstöße gegen die gelten Vorschriften festgestellt.
Unter anderem:
- 12 x Missachtung der zulässigen Gewichte der StVZO - 15 x
Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften - 5 x Verstöße gegen
Fahrpersonalrecht - 1 x Verstoß gegen gefahrgutrechtliche
Vorschriften - 5 x Fahrzeugabmessungen Auf Grund der Kontrollergebnisse wurden gegen die Fahrzeugführer und weitere Verantwortliche diverse Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Auch werden weitere Maßnahmen und Verfahren im Nachgang geprüft.
Erschreckend war festzustellen, dass es bei vielen Tiertransportfahrzeugen zu einer Überschreitung der maximalen Transporttemperatur im Ladungsraum kam. Die verantwortlichen Fahrzeugführer nutzten, aus unbekannten Gründen, die vorhandene Technik der Transportfahrzeuge nicht aus, waren bei der Bedienung nicht kundig oder die Technik war defekt. Auch ein totes Schwein wurde durch die Kontrollkräfte auf einem Fahrzeug festgestellt. Die Überschreitung der zulässigen Gesamtgewichte viel im Rahmen der Kontrollaktion ebenfalls negativ auf.
Ein kontrollierter Mobilkran samt nachgeführtem Ballastfahrzeug wurde ebenfalls kontrolliert und beanstandet. Beide Fahrzeugführer mussten vor der Weiterfahrt ihre Fahrzeuge in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen. Entsprechende Verfahren gegen die Verantwortlichen wurden eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Petersen
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