BPOLI L: Liebesbotschaft führt zu Strafverfahren

Das war sicher gut gemeint, aber diese Liebesbotschaft ging total nach hinten los. Am Samstagabend wollte ein 35-jähriger Deutscher seinen Gefühlen freien Lauf lassen und seiner Angebeteten eine gesprayte Liebesbotschaft hinterlassen. Dumm nur, dass er sich dafür die Zugtoilette einer S-Bahn ausgesucht hatte! Die Botschaft fand nicht die Angebetete, sondern der Zugbegleiter und stellte den Leipziger zur Rede. Dieser zeigte sich wenig einsichtig. Als der Zugbegleiter den Mann bis zum Eintreffen der Bundespolizei am Leipziger Hauptbahnhof festhalten wollte, leistete er erheblichen Widerstand und verletzte den 43-Jährigen an der Hand. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten dann neben acht Spraydosen auch noch Betäubungsmittel. Der 35-Jährige muss sich nun wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verantworten. Ob er mit dieser "Botschaft" wirklich sein Ziel erreicht? Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Leipzig Yvonne Manger Telefon: 0341-99799 107 Mobil: 0173-2766341 E-Mail: presse.leipzig@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de