Unbekannter leuchtet Autofahrerin mit Laserpointer ins Auge – Polizei stellt „Blender“
In der Nacht zu Montag (14.6.), gegen 2:30 Uhr, informierte eine 56-jährige Autofahrerin die Polizei, da sie Minuten vorher durch einen Laserpointer geblendet wurde. Ein männlicher Radfahrer fuhr auf der Maubisstraße vor der Neusserin in Richtung Friedensstraße und strahlte, nach Aussage der Frau, ihr während der Fahrt in die Augen.
Glücklicherweise blieb die 56-Jährige unverletzt und behielt die Kontrolle über ihren Wagen.
Aufgrund der guten Beschreibung konnte der 37-jährige "Blender" durch die Polizei wenige Minuten später ausfindig gemacht werden. Die Beamten stellten den Laserpointer sicher.
Das Blenden von Autofahrern, Zugführern oder Piloten mit einem Laserpointer ist kein Kavaliersdelikt. Die Polizei nimmt diese Vorfälle ernst, denn wer Fahrzeugführer anstrahlt, gefährdet das Leben anderer - nicht nur ein Unfall kann die Folge einer solchen Behinderung sein - das Auge kann auch Schaden nehmen. Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr zieht in der Regel ein Strafverfahren nach sich!
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