Fahrverbot nicht verhandelbar
Am Wochenende erschien ein 42-jähriger Neusser bei der Polizeiwache in Neuss. Aufgrund eines einmonatigen Fahrverbots gab er ordnungsgemäß seinen Führerschein für eben diese Dauer in amtliche Verwahrung.
Anschließend verließ der Mann das Polizeidienstgebäude, stieg wie selbstverständlich in sein Auto und fuhr davon.
Da er somit ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war, besetzten auch die Beamten einen Wagen, folgten dem 42-Jährigen und hielten ihn letztlich an, um ihm den Tatvorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu machen.
Ihm wurde (erneut) erklärt, dass mit Abgabe des Führerscheins auch das einmonatige Fahrverbot einhergeht und ihm jegliches Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen untersagt ist.
Zurück auf der Wache veranlassten die Polizisten das nötig gewordene Ermittlungsverfahren, wegen der Verkehrsstraftat.
Kurz darauf klingelte bei der Leitstelle der Polizei das Telefon. Am Draht war die Ehefrau des Neussers. Ihr Angebot: Sie könne den Führerschein noch einmal abholen und nach dem Wochenende wieder abgeben, so dass das entsprechende Fahrverbot erst zu diesem Zeitpunkt starten würde.
Dass der Vorschlag leider abgelehnt werden musste, versteht sich.
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