(UL) Ulm – Nach Unfall auf und davon / Sachschaden hinterließ ein Unbekannter am Dienstag in Ulm.
Zwischen 9.30 und 10.15 Uhr parkte ein Ford Transit im Oberberghof. In dieser Zeit fuhr ein anderer gegen das Fahrzeug und beschädigte es. Statt sich um den Sachschaden in Höhe von ungefähr 5.000 Euro zu kümmern flüchtete der Unbekannte. Die Ulmer Polizei (0731/1880) hat nun die Ermittlungen aufgenommen.
Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
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