HL-St. Jürgen/ Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis deutlich zu schnell unterwegs
Am vergangenen Mittwoch (30.06.2021) fiel einer Streife des 3. Polizeirevieres Lübeck ein Rollerfahrer in der Walderseestraße auf. Der Fahrzeugführer fuhr deutlich schneller als die erlaubten 25 Km/h.
Die Beamten fuhren mit der erlaubten Geschwindigkeit im innerörtlichen Stadtverkehr. Hierbei stellten sie einen Rollerfahrer fest, der in gleicher Richtung fuhr, sich jedoch deutlich vom Funkstreifenwagen entfernte. Eine anschließende Kontrolle und spätere Überprüfung auf einem geeichten Rollenprüfstand ergab dann die ganze Wahrheit. Der 17-Jährige Lübecker war ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs und sein Roller wurde mit beeindruckenden 125 Km/h gemessen.
Den Fahrzeugführer erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, da die Betriebserlaubnis des Rollers durch die technischen Veränderungen erloschen ist.
Derartige Veränderungen an Fahrzeugen sind alles andere als ungefährlich. Die technischen Voraussetzungen sind nun einmal eindeutig nicht für solche Geschwindigkeiten ausgelegt, so dass es sehr schnell zu schwersten Verkehrsunfällen kommen kann.
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