Presseinformation der PI Cuxhaven vom 03.07.2021
Geestland:
Fahrzeugführer ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Am Freitag, dem 02.07.2021 stellten Beamte des Polizeikommissariats Geestland im Rahmen von Verkehrskontrollen zwei Fahrzeugführer fest, die nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zum Führen von Anhängergespannen waren.
Im ersten Fall war ein 33jähriger Lilienthaler mit einem Wohnmobil und einem Anhänger (Dreitonner) auf der BAB 27 in Richtung Walsrode unterwegs. Der Fahrzeugführer konnte lediglich eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen. Außerdem war das Wohnmobil steuerbefreit, der junge Mann erfüllte jedoch die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht. Der Fahrzeugführer durfte seine Fahrt somit nicht fortsetzen. Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis und wegen Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Im zweiten Fall führte ein 39jähriger Bremerhavener ebenfalls ein Anhängergespann auf der BAB 27, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Auch hier reichte die Fahrerlaubnisklasse B nicht zum Führen des großen Anhängers (Zweitonner). Der Fahrzeugführer musste den Anhänger vor Ort stehen lassen. Und auch ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Klein
Polizeihauptkommissar
Dienstschichtleiter
am Sitz der
Polizeiinspektion Cuxhaven
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Polizeiinspektion Cuxhaven
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