Wenige Verkehrsverstöße im Reiseverkehr zu Ferienbeginn
SR/ Bielefeld/ BAB OWL - Bei einer gezielten Verkehrsüberwachung und verstärkten Präsenz gab es für die Polizei Bielefeld im Reiseverkehr auf den ostwestfälischen Autobahnabschnitten erfreulich wenig Anlass zur Verfolgung von Verkehrsverstößen.
Zum Start in die Sommerferien waren mehr Beamte auf den Autobahnen unterwegs, um den Reiseverkehr zu kontrollieren und Tipps für eine sichere Fahrt in den Urlaub zu geben.
Insgesamt stellte die Polizei sechs Ablenkungsverstöße wegen verbotswidriger Handynutzung während der Fahrt fest. Zudem ahndeten die Beamten fünf Geschwindigkeitsverstöße mit Ordnungswidrigkeitenanzeige sowie zwei Fehler beim Überholen. In vier Fällen schritten Beamte wegen Überladung von LKW ein.
Auf der BAB 2 an der Rastanlage Lipperland-Süd kontrollierten Polizisten eine Familie mit ihrem PKW aus Gelsenkirchen auf dem Weg in den Urlaub. Der 40-jährige Fahrer konnte sich mit einer ausländischen ID-Card ausweisen, aber keinen Führerschein vorlegen. Wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde Strafanzeige gegen ihn und die Halterin des PKW erstattet und die Weiterfahrt untersagt. Die Fahrt in den Urlaub endete aber nicht auf der Raststätte, ein Mitfahrer mit gültiger Fahrerlaubnis konnte die Fahrt fortsetzen.
Ein 43-jähriger ausländischer Fahrer eines LKW-Gespanns konnte ebenfalls keinen Nachweis einer Fahrerlaubnis erbringen. Die Folge waren eine Strafanzeige, die Untersagung der Weiterfahrt und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 350,- Euro, die vor Ort beglichen wurde.
Auf der BAB 44 kontrollierte die Polizei an der Rastanlage Biggenkopf-Süd einen 38-jährigen Fahrer aus Halle/Saale mit seinem PKW mit Wohnanhänger. Das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination betrug 4035 Kilogramm. Für das Führen des Fahrzeugespanns wären die Führerscheinklassen B und E erforderlich gewesen. Der Mann war jedoch lediglich im Besitz der Führerscheinklasse B. Daher durfte auch er nicht weiterfahren und erhielt eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen auf der BAB 2 wurde ein PKW mit Anhänger mit einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit gemessen. Er war mit 113 km/h bei zulässigen 80 km/h unterwegs. Er erhielt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und ihn erwarten ein Bußgeld in Höhe von 160,- Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein vierwöchiges Fahrverbot.
Hier geht es zur Pressemeldung "Zu Ferienbeginn sicher unterwegs auf den ostwestfälischen Autobahnen" https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/4957938.
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