Nachtrag zum Pressebericht vom 08.07.2021

08.07.2021, PP München Nachtrag zum Pressebericht vom 08.07.2021 1019. Aktueller Ermittlungsstand zum Schusswaffengebrauch nach Bedrohungslage – Bogenhausen Wie bereits berichtet, ereignete sich am Mittwoch, 07.07.2021, gegen 17.55 Uhr, ein Schusswaffengebrauch der Polizei im Bereich des Oberföhringer Stauwehrs. Bei einer Personenkontrolle der Polizei zeigte die von der Kontrolle betroffene männliche Person einen spitzen Gegenstand und legte diesen auch nach mehrmaliger Aufforderung der Beamten nicht weg. Stattdessen kniete die Person sich hin und zog einen schusswaffenähnlichen Gegenstand, woraufhin die Beamten mehrfach von ihrer Schusswaffe Gebrauch machen mussten, um die für sie bestehende akute Gefahrensituation abzuwenden. Die Person wurde verletzt und vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Dort wurde sie operiert und befindet sich weiterhin in stationärer Behandlung. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurde der Mann durch die Beamten einmal im Bereich des Oberkörpers getroffen. Wie in solchen Fällen üblich, übernahm das Bayerische Landeskriminalamt unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München I noch vor Ort die kriminalpolizeilichen Untersuchungen zur Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs. Bei dem spitzen Gegenstand handelt es sich um einen selbstgebauten, messerähnlichen Gegenstand. Beim schusswaffenähnlichen Gegenstand handelt es sich um eine täuschend echt aussehende Pistole aus Plastik in der Größe einer echten Schusswaffe. Die abschließende Feststellung der Identität des Mannes steht noch aus. Nach gegenwärtigem Stand handelt es sich um einen 38-jährigen Rumänen aus dem Obdachlosenmilieu. Die Münchner Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur Bedrohungssituation übernommen.