Autobahnpolizei Ahlhorn: Drei Mal ohne Führerschein unterwegs- PKW eingezogen
In einer gestrigen Pressemeldung berichtete die Autobahnpolizei Ahlhorn über das zweimalige Fahren ohne Fahrerlaubnis durch einen 35 Jahre alten Mann aus Gelsenkirchen am Freitag.
Am Sonntagmorgen gegen 05:30 Uhr fiel einer Streifenbesatzung der Autobahnpolizei Ahlhorn nachdem sie die A 1 an der Anschlussstelle Ahlhorn-Süd verlassen hatte, auf der Vechtaer Straße in Höhe des ehemaligen Fliegerhorstes, wieder der Pkw aus Gelsenkirchen auf. Wieder war der 35 Jahre alte Pkw-Fahrer aus Gelsenkirchen der Fahrzeugführer und natürlich ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs.
Im Verlauf des Vormittags am Sonntag wurde mit dem Bereitschaftsdienst der Staatsanwaltschaft Oldenburg und dem Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Oldenburg Kontakt in Bezug auf die mögliche Beschlagnahme des Pkw zwecks Einziehung desselbigen aufgenommen. Die Bereitschaftsstaatsanwältin beantragte auf Grund der nun drei aktuell vorliegenden Straftaten und der Vorverurteilung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis die Beschlagnahme des Fahrzeuges, welches im Eigentum des Beschuldigten steht, zwecks Vorbereitung der Einziehung. Dieser Antrag wurde von der Bereitschaftsrichterin des Amtsgerichts Oldenburg bestätigt.
Aus diesem Grund wurde das Fahrzeug durch ein Vertragsunternehmen der Staatsanwaltschaft abgestellt und verwahrt. Der Beschuldigte erhielt die Möglichkeit, seine persönlichen Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entnehmen.
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