Borken – Mit „frisiertem“ Motorroller unterwegs

Die Mofa-Prüfbescheinigung reichte nicht: Mit einer Strafanzeige endete für einen Jugendlichen in Borken am Dienstag die Fahrt mit einem Motorroller. Ein Polizeibeamter hatte den 15-Jährigen kontrolliert, als dieser am Nachmittag die Otto-Hahn-Straße befuhr. Was sich dabei herausstellte: Der Roller war ursprünglich als Kleinkraftrad zugelassen gewesen, bevor er zum Mofa gedrosselt wurde. Die Drosselung war jedoch wieder zurückgenommen worden. Das Zweirad erreichte dadurch eine Höchstgeschwindigkeit von deutlich mehr als 25 km/h. Die erforderliche Fahrerlaubnis konnte der Borkener nicht vorweisen. Seine Fahrt hatte damit ein unfreiwilliges Ende gefunden. Der Beamte leitete ein Strafverfahren gegen den jungen Fahrer ein, ein weiteres richtet sich gegen den Halter. Dieser aktuelle Vorgang stellt leider keinen Einzelfall dar. Die Polizei stößt bei ihren Kontrollen immer wieder auf Motorroller, die entsprechende technische Veränderungen aufweisen. Das zieht Folgen nach sich, die weit über die Folgen des Strafverfahrens hinausgehen können. Bei einem Unfall drohen drastische Konsequenzen - nicht zuletzt können diese in finanzieller Hinsicht Ausmaße annehmen, die die Betroffenen über Jahre belasten. Denn Versicherer können erhebliche Regressforderungen stellen. Kosten bringen auch der Rückbau des Rollers und eine mögliche Begutachtung durch Sachverständige mit sich. Darüber hinaus sorgt das "Frisieren" des motorisierten Untersatzes für weitere Nachteile: Es drohen Probleme beim Erwerb eines Führerscheins. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen anordnen wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird. Und nicht zuletzt erhöhen technische Veränderungen an einem motorisierten Zweirad die Gefahren im Straßenverkehr - insbesondere, wenn die Technik in Gestalt von Rahmen, Reifen und Bremsen nicht auf die höhere Geschwindigkeit ausgelegt ist. All das zeigt: Der illegale kurzfristige Zugewinn an Tempo kann niemals die Gefahren und Nachteile aufwiegen, die dem in vieler Hinsicht gegenüberstehen. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Thorsten Ohm Telefon: 02861-900 2204 https://borken.polizei.nrw