Kontrolle auf dem Bodensee – Hinweis der Wasserschutzpolizei: Verkehrsregeln gelten auch auf dem Wasser
Am Sonntag, 18.07.2021, um 18:30 Uhr, wurde zum wiederholten Male durch eine Besatzung der Wasserschutzpolizeistation Konstanz ein Bootsführer im Ermatinger Becken festgestellt, welcher mit seinem Motorboot in Gleitfahrt außerhalb des Fahrwassers von Tal- und Bergweg im Fachen (Fachen = palisadenartige Pfahlreihen in der Rheinrinne) unterwegs war. Nach Hinweis der Streifenbesatzung auf die geltenden Verkehrsvorschriften, entgegnete dieser, dass seiner Meinung nach die Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h außerhalb des Fahrwassers von Tal- und Bergweg im Fachen nicht gelten würde. Dies sei auch die gängige Meinung vieler Bootsführerinnen und Bootsführer am Untersee. Nachdem die Einsatzkräfte ein belehrendes Gespräch mit dem Verkehrssünder führten, zeigte sich dieser einsichtig und räumte sein Unwissen ein.
In diesem Zusammenhang weist die Wasserschutzpolizei auf die geltende Bodensee-Schiffahrts-Ordnung eindringlich hin: So dürfen Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, ausgenommen solche mit elektrischem Antrieb bis zu einer Leistung von 2 kW, nicht näher als 300 m an das Ufer oder einen dem Ufer vorgelagerten Schilfgürtel heranfahren (Uferzone); außer um an- oder abzulegen oder um stillzuliegen. Eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h darf hierbei nicht überschritten werden.
Wo sich in Engstellen die Uferzonen berühren oder überschneiden, dürfen die oben genannten Fahrzeuge im Bereich der Mitte des Gewässers ebenfalls nicht schneller als 10 km/h fahren. Soweit Untiefen dies nicht zulassen, ist der nach den Umständen größtmögliche Abstand vom Ufer einzuhalten (§ 6.11. Bodensee-Schifffahrts-Ordnung).
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Einsatz
Telefon: 07161 / 616-1224 oder -3333
E-Mail: goeppingen.ppeinsatz@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/