„Ich hau dir auf die Fresse!“
Eine Iserlohnerin (30) befuhr gestern, 13 Uhr, das Parkhaus eines Bekleidungsgeschäfts an der Steinstraße. Sie saß in ihrem Fahrzeug, als der Fahrer des neben ihr stehenden Mercedes die Tür öffnete und damit gegen ihre Beifahrertür schlug. Anschließend ging er gemeinsam mit seiner Begleiterin davon. Die 30-Jährige ging beiden hinterher und sprach sie an. Daraufhin bedrohte sie die Begleiterin. Sie solle aufpassen, da sie ihr sonst auf die Fresse hauen werde. Dann verschwanden sie zu Fuß in der Stadt. Sachschaden entstand nicht. Das Kennzeichen ist bekannt.
Beschreibung des Pärchens:
Tatverdächtige Frau: schlank, ca. 40 Jahre alt, helles Oberteil.
Mann: dick, ca. 50 Jahre alt, orangenes Oberteil, Jeans-Hose.
Was viele noch nicht wissen:
Seit Anfang April ist nicht mehr nur die Bedrohung mit einem Verbrechen ("Ich bringe dich um!") unter Strafe gestellt. Seit der Novellierung des § 241 StGB werden auch solche Drohungen verfolgt, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert (z.B. Haus oder Auto) richten. Der Gesetzgeber sieht in solchen Fällen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vor. (dill)
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