Umfangreiche Verkehrskontrollen der Polizei

Die Kreispolizeibehörde Heinsberg führte am Donnerstag (22.07.2021) in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr wieder großangelegte Verkehrskontrollen durch. Dabei legten die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten Schwerpunkte auf den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, Geschwindigkeitskontrollen und die Überprüfung von Rad- und Pedelecfahrer. Bei Geschwindigkeitskontrollen wurden insgesamt 179 Fahrzeugführer mit überhöhter Geschwindigkeit festgestellt. 157 Personen zahlten ein Verwarngeld. 22 Fahrzeugführer waren so schnell, dass eine Anzeige folgt. Zwei Fahrzeugführer müssen außerdem mit einem Fahrverbot rechnen. Der "Spitzenreiter" war bei erlaubten 70 km/h nach Abzug der Toleranz mit 180 km/h unterwegs. Die Polizeibeamten kontrollierten einen Radfahrer, der sein Handy während der Fahrt nutzte. Er und weitere sieben Rad- und Pedelecfahrer zahlten ein Verwarngeld. Eine Strafanzeige erhält ein Fahrzeugführer, dessen Roller so manipuliert wurde, dass er eine Höchstgeschwindigkeit von 73 km/h erreichen kann. Ebenfalls eine Anzeige erhält ein Fahrzeugführer, der unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Hier wurde außerdem eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Bei den Kontrollen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs stellte die Polizei insgesamt 34 Verstöße fest, darunter nicht ordnungsgemäße Ladungssicherung. Die Auswertung der Fahrzeiten ergab, dass ein Fahrer innerhalb eines Tag eine Fahrzeit von 13 Stunden aufwies. Fahrer und Halter erhalten eine Anzeige. Drei Fahrzeuge waren überladen. Die größte Überladung betrug ganze 81,14 Prozent. Auch hier erhalten Fahrer und Halter je eine Anzeige. Die Beamten stellten auf der L 19 in Fahrtrichtung Aussichtspunkt Jackerath zwei Tieflader fest, die einen Schwertransport ohne erforderliche Genehmigung durchführten. Auch in diesem Fall erhalten die Fahrer und Halter jeweils eine Anzeige. Auch 6 landwirtschaftliche Fahrzeugkombinationen wurden durch die Beamten kontrolliert. In allen Fällen wurde eine Überschreitung der zulässigen maximalen Länge von 18,75 Meter festgestellt. Fahrzeugführer und Halter erhalten eine Anzeige, die Weiterfahrt wurde untersagt. Als Fazit des Einsatzes sieht die Polizei Heinsberg sich durch die Vielzahl der festgestellten Verstöße darin bestärkt, derartige Kontrollen auch in Zukunft weiter regelmäßig durchzuführen. Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde HeinsbergPressestelleTelefon: 02452 / 920-0E-Mail: pressestelle.heinsberg@polizei.nrw.dehttp://www.polizei.nrw.de/heinsberg