Auch zur Ferienmitte wenige Verstöße im Reiseverkehr, aber ein systematisches Fahren ohne Fahrerkarte festgestellt
SR/ Bielefeld/ BAB OWL - Die Polizei Bielefeld war auch zur Ferienmitte mit mehr Beamten auf den ostwestfälischen Autobahnabschnitten unterwegs, um für sicheren Ferienreiseverkehr zu sorgen.
Bei der gezielten Verkehrsüberwachung wurden auch zur Ferienmitte nur wenige Verstöße im Reiseverkehr festgestellt. Lediglich vereinzelt erhoben die Beamten Verwarngelder, zum Beispiel weil kein Spiegelaufsatz bei Wohnwagengespannen vorhanden oder die Ladung in PKW oder Anhängern nicht richtig gesichert war.
Abseits des Reiseverkehrs kontrollierten die Beamten auch LKW mit Auffälligkeiten. Wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften und wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge wurden insgesamt 13 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet.
Dabei wurde ein 60-jähriger Fahrer eines Sattelzugs angehalten, der an seiner Sattelzugmaschine einen nicht genehmigten Rammschutz angebracht und erhebliche Verstöße im Bereich der Sozialvorschriften begangen hatte. Nach ersten Auswertungen fuhr er innerhalb der letzten 28 Tage mehrfach ohne gesteckte Fahrerkarte und es konnten ihm Lenkzeiten von bis zu 18 Stunden am Tag nachgewiesen werden. Des Weiteren war seine Berufskraftfahrerqualifikation abgelaufen und das Unternehmen hatte die vorgeschriebenen Downloads des digitalen Kontrollgerätes nicht vorgenommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Für die Verstöße muss, nach Einschätzung des Verkehrsdienstes der Polizei Bielefeld, der Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 8.000,- Euro und die Spedition mit einem Bußgeld in Höhe von 30.000.- Euro rechnen.
Ein anderer 60-Jähriger wurde mit seinem Autotransporter zunächst wegen eines Ladungssicherungsverstoßes einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurden technische Mängel an der Luftfederung/Bremsen, mangelhafte Reifen und Verstöße gegen die Sozialvorschriften festgestellt. Ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe von 2.000,- Euro. Weiterfahren durfte er nicht.
Ebenso erging es einen 41-jährigen Fahrer eines Sattelzuges. Auch bei ihm war die Beladung mangelhaft. An der Sattelzugmaschine war die adblue-Anlage außer Funktion, es lagen Verstöße gegen die Sozialvorschriften vor und der Auflieger hatte zwei defekte Reifen. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und er muss im weiteren Verfahren mit einem Bußgeld in Höhe von ca. 2.000,- Euro rechnen.
Hier geht es zu den Pressemeldungen zu den Aktionstagen "Reiseverkehr" der Polizei Bielefeld:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/4957938
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12522/4960032
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