Poser- und illegale Tuningszene im Visier – weitere gemeinsame Aktionen mit der Schweizer Polizei in den kommenden Wochen geplant

Klare Kante gegen die Poser- und illegale Tuningszene: Das Polizeipräsidium Konstanz wird auch in den kommenden Wochen die angekündigten Schwerpunktaktionen im gesamten Zuständigkeitsbereich durch den Einsatz von speziell geschulten, fachkundigen Polizeibeamten fortsetzen. Wie bereits mehrfach berichtet, fielen in den letzten Monaten Anhänger der Poserszene durch Verhaltensverstöße und durch rücksichtslose Fahrweise mit einhergehenden Störungen und Gefährdungen auf. Es wurden bei den Kontrollen deutliche Zuwiderhandlungen gegen Bau- und Ausrüstungsvorschriften an den Fahrzeugen festgestellt, hinzu kommen erhebliche Lärmbelästigungen für Anwohner. Am vergangenen Wochenende fand erneut eine Schwerpunktaktion unter Federführung des Polizeireviers Singen im Singener Stadtgebiet mit den bekannten Szene-Treffpunkten im Bereich der Georg-Fischer-Straße und Industriestraße statt. Daran waren neben eigenen Kräften des Präsidiums auch der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Singen, die Kantonspolizei Schaffhausen und ein Sachverständiger des TÜV Singen beteiligt. Der Abend verlief aus polizeilicher Sicht ruhig. Die Szene verzeichnete nur mäßigen Zulauf, wenige Kleingruppen bis zu maximal drei Pkw trafen sich auf den bekannten Parkplätzen in der Südstadt. Die eingesetzten Beamten unterzogen mehrere auffällige Fahrzeuge einer eingehenderen Kontrolle und leiteten die Fahrer zum TÜV. Bei fünf Fahrzeugen stellte sich heraus, dass aufgrund der Sicherheitsmängel durch technische Veränderungen die Betriebserlaubnis erloschen war - bei zweien der betroffenen Fahrzeuge so gravierend, dass eine Weiterfahrt untersagt wurde. Gegen einen Schweizer Pkw-Fahrer wurde zudem eine Anzeige wegen unnützen Hin- und Herfahrens erstattet. Häufig unterschätzen die betreffenden Fahrzeugführer die strafrechtlichen Konsequenzen ihres Handelns. Illegale Autorennen oder auch alleiniges starkes Beschleunigen auf hohe Geschwindigkeiten können den Straftatbestand des "Verbotenen Kraftfahrzeugrennens" gem. §315 d StGB erfüllen. Auch die Flucht vor der Polizeikontrolle mit stark überhöhter Geschwindigkeit und rücksichtslosem Verhalten kann darunterfallen. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Daneben kann auch das Fahrzeug als Beweismittel und als Einziehungsgegenstand beschlagnahmt werden. Gegen Tuning ist nichts einzuwenden, wenn man sich dabei an gesetzliche Vorschriften hält. Gegen Raser und Poser geht die Polizei auch weiterhin konsequent vor. Rückfragen bitte an: Karina UrbatPolizeipräsidium KonstanzPressestelleTelefon: 07531 995-1017E-Mail: konstanz.pp.sts.oe@polizei.bwl.dehttp://www.polizei-bw.de/