Zeugenaufruf zu einer Unfallflucht
Ein etwas ungewöhnlicher Unfall ereignete sich am 02.08.21, gegen 09.30 Uhr an der Einmündung Wallstr. / Werenbergstr.
Eine 77-jährige Langelsheimerin wollte mit ihrem PKW VW Polo bei Rotlicht an der dort befindlichen Lichtsignalanlage mit vorhandenem Grünpfeil nach rechts in die Werenbergstr. abbiegen. Hierbei hielt sie zunächst nach eigenen Angaben vorschriftsmäßig an der Haltelinie an
Nach derzeitigem Ermittlungsstand übersah sie beim Hineintasten in den Einmündungsbereich einen jungen Radfahrer, der die nur für Fußgänger freigegebene Furt der Wallstr. aus Rtg. Wallanlagen in Rtg. Werenbergstr. radelnd überquerte. Es kam zum Zusammenstoß wobei der Radler gegen die Fahrertür des VW Polo fuhr und daraufhin stürzte.
Die Seniorin stieg aus ihrem Fahrzeug und erkundigte sich bei dem Radfahrer nach dessen Befinden.
Der Junge im geschätzten Alter von etwa 12-14 Jahren, der einen Fahrradhelm trug, stieg jedoch sofort auf sein Fahrrad und entfernte sich von der Unfallstelle.
Hinweise bzgl. evtl. Verletzungen oder eine detaillierte Personenbeschreibung des Jungen konnte die Langelsheimerin, die den Unfall anschließend sofort polizeilich meldete, nicht geben.
An ihrem Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von ca. 500 EUR.
Mögliche Augenzeugen des Vorfalls werden gebeten, sich telefonisch unter der Rufnummer 05321 / 3390 zu melden.
Die Polizei Goslar nimmt diesen Vorfall zum Anlass, zu besonders vorsichtiger Fahrweise an Einmündungen/Kreuzungen mit Grünpfeil aufzurufen, und weist in dem Zusammenhang auf das unbedingte Haltegebot an der Haltelinie hin.
Erst nach vollständigem Stillstand des Fahrzeugs darf sich die Fahrerin / der Fahrer in den Kreuzungs-/Einmündungsbereich hineintasten und hat hierbei bevorrechtigten Verkehrsteilnehmern den Vorrang zu gewähren.
Hier droht bereits ein Bußgeld von 70 EUR, auch wenn es nicht zu einer Gefährdung bzw. einem Unfall kommt.
Bei fehlender Radwegeführung dürfen Radfahrer die Fußgängerfurt nur schiebend überqueren.
- Lüdke, KHK -Rückfragen bitte an:
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