34-jähriger Mann wegen besonders schweren Falls des Diebstahls einen Tag nach der Tat im beschleunigten Verfahren zu Haftstrafe verurteilt
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde ein 34-jähriger rumänischer Staatsangehöriger dem beschleunigten Verfahren zugeführt. Bereits einen Tag nach der Tat wurde er durch das Amtsgericht Mannheim wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu der Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann entwendete am 02.08.2021 gegen 13:20 Uhr in einem Drogeriemarkt in der Mannheimer Innenstadt sechs Parfüms im Wert von insgesamt 539 Euro. Das Diebesgut versteckte er in einem präparierten Rucksack, welcher im Inneren mit Alufolie ausgekleidet war, um somit das Auslösen des Warensicherungssystems zu verhindern. Der 34-Jährige wurde im Drogeriemarkt durch die von einer Angestellten informierten Polizeikräfte gestellt.
Der 34-Jährige war erst am 15.07.2021 wegen einer ähnlich gelagerten Tat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Nach der Gerichtsverhandlung und Eröffnung eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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