Bad Sassendorf-Soest – Führerscheinbeschlagnahme bei desorientierter Fahrerin
Am Dienstag wurde gegen 21:35 Uhr über den Notruf eine mögliche Trunkenheitsfahrt mit einem roten Auto erst auf der alten Bundesstraße (B1, jetzt L856) im Bereich Bad Sassendorf und dann im Stadtgebiet Soest gemeldet. Demnach wurde das Fahrzeug durchgehend mit lediglich 20 km/h bis 30 km/h geführt, das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet, der Bordstein touchiert sowie ein Kreisverkehr offensichtlich nicht als solcher wahrgenommen und überfahren. Das Fahrzeug, welches mehrere Unfallspuren aufwies, konnte durch Polizeibeamte aufgenommen und in Soest im Nelmannwall einer Verkehrskontrolle unterzogen werden.
Die 76-jährige Fahrerin aus Duisburg war jedoch nicht, wie von Zeugen vermutet, betrunken. Sie war offensichtlich aufgrund körperlicher und geistiger Mängel nicht mehr in der Lage ihr Fahrzeug sicher zu führen. So wirkte sie zeitlich und örtlich völlig desorientiert. Den aktuellen Wochentag konnte sie ebenso wenig benennen wie die Namen ihrer Kinder. Nach eigenen Angaben war die Frau bereits seit zwei Tagen unterwegs, um ihre Verwandten zu besuchen. Einen Schlafplatz will sie sich in dieser Zeit nicht gesucht haben, da sie sich fit fühlte und problemlos mehrere Tage ohne Schlaf auskommen könne. Gegen die 76-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Die Frau weigerte sich im Rahmen der Verkehrskontrolle jedoch vehement einzusehen, dass sie ihr Fahrzeug nicht mehr sicher führen konnte. Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt. Eine Verwandte wurde in Kenntnis gesetzt und kümmerte sich um die Rentnerin. Bisherige Gespräche und die Aufforderung nicht mehr das Fahrzeug zu nutzen, hätte die ältere Dame jedoch wiederholt ignoriert.
Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass ein Verhalten wie das der 76-Jährigen rechtlich ebenso strafbar sein kann, wie eine Trunkenheitsfahrt. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB) liegt demnach auch vor, wenn jemand ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, dieses sicher zu führen und dadurch einen Menschen oder eine Sache von bedeutendem Wert gefährdet.
Dass ältere Menschen oftmals altersbedingt nicht mehr in der Lage sind, ihr Fahrzeug sicher zu führen und dieses selbst nicht einsehen können oder wollen, ist hinlänglich bekannt. In Familien oder im Bekanntenkreis führt dieser Umstand oft zu Diskussionen oder sogar Streit mit den Betroffenen. Sind diese nicht bereit, ihren Führerschein freiwillig abzugeben, rät die Polizei frühzeitig mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Kontakt aufzunehmen und die körperlichen und geistigen Mängel mitzuteilen. Nur so können ungeeignete Kraftfahrzeugführer rechtzeitig überprüft und Schäden verhindert werden. Im Falle der 76-Jährigen sind bis dato zwar keine Schäden bekannt, aufgrund der geschilderten Fahrweise grenzt dieses jedoch an ein Wunder. (fx)
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