210806-2-pdnms Strande/Kreis Radfahren auf der Promenade nicht erlaubt

Im Frühjahr ist die Beschilderung der Promenade in Strande geändert worden. Der Bauhof hat die Promenade von der Einfahrt zum Hafen (Strandstraße) bis hin zum Übergang am Ufer kurz vorm "Surfkiosk" mit Verkehrszeichen 239, Gehweg, ausgestattet. Das bedeutet, dass der Bereich ausschließlich von Fußgängern genutzt werden darf und ein Verbot für Fahrradfahrer besteht. Diese dürfen ihr Rad dort nur noch schieben. Beim Tourismusbüro, dem Bürgermeister, der Amtsverwaltung Dänischenhagen und der Altenholzer Polizei gingen zahlreiche Hinweise ein, dass das die Beschilderung von den Fahrradfahrern größtenteils ignoriert wird. Zudem ist es im Februar und im Juli 2021 zu zwei schweren Unfällen gekommen, wo Radfahrer beteiligt waren und die Promenade unberechtigt befahren haben. In einem Fall ist eine ältere Dame angefahren worden und hat sich beim Sturz das Schlüsselbein gebrochen. Im Juli wurde ein Hund angefahren und schwer verletzt, weil sich dieser in den Speichen eines Rades verfangen hatte. Die Polizei weist darauf hin, dass das Radfahren auf der Promenade eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit 10 EUR Verwarnungsgeld geahndet werden kann. Die Polizeistation Altenholz wird das Verbot zukünftig verstärkt kontrollieren. Kai Kröger Rückfragen bitte an: Polizeidirektion NeumünsterPressestelle Telefon: (Rückfragen nur zu dieser Meldung) 0431-22 000 100