95 km/h auf dem Tacho – Polizei leitet Verfahren gegen einen 17-jährigen Rollerfahrer ein
Donnerstagmittag, den 05.08.2021, kontrollierten Beamte der
Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland einen
17-jährigen Wilhelmshavener, der mit einem Kleinkraftrad die
Möwenstraße befuhr, an dem kein Kennzeichen angebracht war.
Bei der Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges konnte das abgebrochene
Kennzeichen in der Helmablage aufgefunden werden.
Nach erfolgter Belehrung gab der Wilhelmshavener an, dass sein Roller
eine Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h fahren würde. Eine Überprüfung
widerlegte diese Aussage, so zeigte das Tacho eine Endgeschwindigkeit
von 95 km/h an.
Die Beamten stellten außerdem weitere nicht genehmigte Umbauten sowie
diverse Mängel an dem Fahrzeug fest, die zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis führten.
Die Beamten leiteten Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne
Fahrerlaubnis sowie wegen Verstößen gegen das Kraftfahrzeugsteuer-
und Pflichtversicherungsgesetz ein, stellten das Kennzeichen sicher
und kontaktierten die Erziehungsberechtigten des Jugendlichen.
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