Borken – Georgische Fahrerlaubnis reichte nicht

Bei einer Verkehrskontrolle auf der Neumühlenallee händigte ein 30 Jahre alter Autofahrer aus Stadtlohn den Polizeibeamten am Freitagmorgen eine georgische Fahrerlaubnis aus. Da der Mann seinen ständigen Wohnsitz seit (deutlich) mehr als sechs Monaten in Deutschland hat, war die Fahrerlaubnis hier nicht mehr gültig. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde BorkenPressestelleFrank RentmeisterTelefon: 02861-900-2200https://borken.polizei.nrw