— Sachbeschädigungen und Farbschmierereien an Wahlplakaten —
Aktuell beklagen viele Parteien die zunehmenden Beschädigungen ihrer Wahlplakate.
Dabei handelt es sich nicht um Kavaliersdelikte - das Bemalen, Zerschneiden oder Abhängen von Wahlplakaten stellt eine Straftat dar und wird konsequent von der Polizei verfolgt, unabhängig davon ob die Tat vor oder nach der Wahl verübt wird. Die Plakate stehen im Eigentum der Parteien, das bedeutet, dass sie Schadensersatz verlangen können, wenn Plakate ersetzt werden müssen.
Eine Vielzahl an Sachbeschädigungen und Farbschmierereien von AfD-Plakaten im gesamten Kreisgebiet Diepholz verübten Unbekannte im Zeitraum vom 14.08.2021 bis 18.08.2021. Wie der Kreisvorsitzende der AfD Diepholz mitteilte, wurden insgesamt etwa 122 Plakate beschädigt oder sogar entwendet. Darunter befand sich auch ein Großplakat in Bassum, welches gänzlich zerstört wurde.
Die zur Kommunalwahl aufgehängten Plakate wurden in Bassum, Neuenkirchen, Kirchdorf, Varrel, Syke, Barnstorf, Sulingen und Diepholz positioniert, bevor Unbekannte sich an diesen zu schaffen machten. Der Gesamtschaden wird auf ca. 1000 Euro geschätzt.
Zeugen, die Angaben zu Sachbeschädigungen an Wahlplakaten im Kreisgebiet machen können, werden dringend gebeten die Polizei Diepholz (05441-9710) oder die örtliche Polizeidienststelle in Kenntnis zu setzen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion DiepholzPresse- und ÖffentlichkeitsarbeitLaura Rietz Telefon: 05441 / 971-0 (Durchwahl -104)Mobil: 0152/09480104www.pi-dh.polizei-nds.de