Schnäppchen wird zur Kostenfalle – Senioren zahlen horrenden Preis für mangelhafte Handwerkerarbeiten

--Die in einem Flyer als Schnäppchen beworbenen Handwerkerarbeiten werden einem betagten Ehepaar aus dem Landkreis Limburg/Weilburg teuer zu stehen kommen. Das Ehepaar plante Renovierungs- und Reinigungsarbeiten in ihrer Wohnung. Tapezier- und Malerarbeiten standen an und auch der Balkon hatte eine Grundreinigung nötig. Da kam die Flyer-Werbung einer Firma in der Zeitung gerade recht: Diese bot eine 30 Prozent Rabatt-Aktion auf alle Arbeiten an. Neben Fassaden-, Dach-, Pflaster und Mauerreinigungen, warb das Unternehmen mit Maler- und Gartenarbeiten. Schnell war der Kontakt über eine Service-Nummer hergestellt und die notwendigen Arbeiten im Haus in Auftrag gegeben. Die Handwerker rückten an, strichen den Flur, tapezierten das Schlafzimmer und reinigten den Boden des Balkons. Für alle Arbeiten verlangten die Handwerker nach Abschluss der Renovierung und Reinigung 7.000 Euro in bar. In dem Bewusstsein, dass dieser Betrag offensichtlich zu hoch war, aber auch unter dem Eindruck der Gesamtsituation mit den fordernden Handwerkern im Haus, bezahlte das Paar den Betrag an Ort und Stelle. Die Handwerker übergaben im Gegenzug eine "Rechnung", die den Formalien einer Rechnung nicht im Ansatz entsprach. Das große Ende kam allerdings wenig später. Weil die Handwerker die frisch gekleisterte Tapete noch vor dem Trocknen strichen, fielen die Bahnen von der Wand. Die Senioren sind verunsichert und trauen sich nicht Nachbesserungen der Arbeiten einzufordern. Zudem scheuen sie sich Anzeige wegen des Verdachts des Betruges zu stellen. Sie offenbarten sich einer Angehörigen, die sich letztlich an die Polizei wandte. Erfahrungen aus zurückliegenden Fällen zeigen, dass mutmaßliche Schnäppchen sehr schnell zur Kostenfalle werden und das Einfordern von Garantien oder Gewährleistungen in einem endlosen Rechtsstreit enden können. Bei der Auswahl von Handwerksbetrieben sollte man auf die Erfahrungen im Bekannten-, Nachbarschafts- oder Verwandtenkreis zurückgreifen. Seriöse Betriebe regeln im Vorfeld verbindlich den Umfang und die Kosten in einem entsprechenden Angebot und stellen eine Rechnung über die Leistungen aus, die Namen, Anschrift, Datum, Handwerkskammernummer und vor allem das Ausstellungsdatum aufführt, um spätere Regressansprüche zu sichern. Über Kostenvoranschläge können zudem die Konditionen mehrerer Firmen miteinander verglichen werden. Guido Rehr, Pressesprecher Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium MittelhessenPolizeidirektion Lahn-DillPresse- und ÖffentlichkeitsarbeitHindenburgstr. 2135683 DillenburgTel.: 02771/907 120Fax: 0611/327663040E-Mail: pressestelle-lahn-dill.ppmh@polizei.hessen.de oderhttp://www.polizei.hessen.de/ppmhTwitter: https://twitter.com/polizei_mh Facebook: https://facebook.com/mittelhessenpolizeiInstagram: https://instagram.com/polizei_mh