Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
Am 19.08.2021 gegen 14:00 Uhr bemerkten zwei aufmerksame 10-jährige Jungen ein offenbar unbeaufsichtigtes Kleinkind auf dem Parkplatz eines Supermarktes im Schweriner Stadtteil Großer Dreesch. Der 2-jährige syrische Junge, befand sich zu diesem Zeitpunkt in einem Gebüsch und war lediglich mit einer Jogginghose bekleidet.
Ermittlungen durch die hinzugezogenen Polizeikräfte ergaben, dass sich der Junge selbstständig und ohne dass dies von seinen Eltern bemerkte wurde aus der Wohnung der Tante, bei der die Familie zu Besuch war, entfernte hatte. Anschließend überquerte das Kleindkind selbstständig die viel befahrene Hamburger Allee und begab sich anschließend zum Parkplatz des Supermarktes, wo er glücklicherweise unversehrt durch die aufmerksamen jungen Zeugen aufgegriffen werden konnte. Er wurde in die Obhut der erleichterten Eltern übergeben, die ihrerseits bereits verzweifelt nach dem kleinen Ausreißer gesucht hatten.
Ein Strafverfahren wegen Verdachts der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht i. S. d. § 171 StGB wurde eingeleitet.
In dieser Sache sucht die Polizei nun Zeugen, die Beobachtungen machen konnten. Diese werden gebeten sich beim Polizeihauptrevier Schwerin unter 0385/51802224, der Internetwache der Landespolizei M-V unter www.polizei-mvnet.de< target="_blank" href="http://www.polizei-mvnet.de>" class="uri-ext outbound" rel="noopener">http://www.polizei-mvnet.de>; oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion SchwerinPressestelleJuliane ZgonineTelefon: 0385/5180-3004E-Mail: pressestelle-pi.schwerin@polizei.mv-regierung.dehttp://www.polizei.mvnet.de