Hinweise der Polizei Elze zum richtigen Verhalten bei Parkremplern

(kam)Es passiert täglich, das Thema ist immer aktuell und es ist ärgerlich, wenn man plötzlich nach dem Einkaufen selbst eine Delle im Auto hat. Durch dieses Gesetz (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) sollen die Ansprüche des geschädigten Fahrzeughalters auf Schadensregulierung durch den Verursacher gesichert werden. Jeder ärgert sich über einen Schaden am eigenen Auto, wenn sich kein Verursacher meldet. Dabei zählen schon vermeintlich geringe Schäden dazu wie ein Anstoß mit dem Einkaufswagen oder eine Delle durch einen Anstoß beim Türöffnen. Die Schadenshöhe kann sich auch bei nicht sofort erkennbaren Schäden, beispielsweise durch auf der Stoßstangeninnenseite eingebaute Sensoren, Steuergeräte oder Antennen stark erhöhen, wodurch der eigene Führerschein in Gefahr gerät. Maßgeblich ist hier der entstandene Schaden bei dem beschädigten Fahrzeug. Hier wird derzeit durch die Rechtsprechung ein bedeutender Schaden auf 1.500 EUR angesetzt. Diese Grenze ist schnell erreicht und dann kann der Führerschein des Verursachers eingezogen werden. Entsprechend wichtig ist das richtige Verhalten am Unfallort. Man ist verpflichtet, dort mindestens 30 Minuten auf das Erscheinen des geschädigten Fahrzeugführers zu warten, dies ist situationsbedingt. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, sofort die Polizei zu rufen und den Vorfall zu melden, dann ist man auf der sicheren Seite. Auf keinen Fall reicht es aus, nur einen Zettel hinter den Scheibenwischer zu klemmen und wegzufahren, da nicht sichergestellt ist, dass der Zettel den Geschädigten auch erreicht. Spätestens wenn kein Geschädigter erscheint, sollte ihre zuständige Polizeidienststelle benachrichtigt werden, um den Personalienaustausch zu unterstützen. Die Polizei Elze erreichen sie unter 05068/93030. In diesem Zusammenhang wird jeder, der einen Parkrempler beobachtet, ermutigt, sich sofort bei der Polizei zu melden. Der Geschädigte wird dankbar dafür sein, da dies häufig der einzige Weg für ihn ist, seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Die Fahrzeuge werden immer größer, die Parkplätze aber nicht. Demzufolge kann es schnell zu einem kleinen Zusammenstoß kommen. Das kann jedem passieren, deshalb muss jeder Pkw haftpflichtversichert sein, damit die verursachten Schäden bei dem andern Unfallbeteiligten beglichen werden können. Im Falle einer begangenen Unfallflucht jedoch übernehmen die Versicherungen die Kosten nicht. Der im Bild dargestellte, auf den ersten Blick geringfügig wirkende Stoßstangenschaden, wird laut Kostenvoranschlag auf ca. 1.700 EUR Euro angesetzt, da hier außer dem Parksensor noch der Grundträger und die Kunststoffverkleidung, welche verzogen ist, ausgetauscht und lackiert werden muss. Deshalb wird der Führerschein des Verursachers vermutlich nach dem Strafverfahren für eine geraume Zeit eingezogen werden. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion HildesheimSchützenwiese 2431137 HildesheimPolizeikommissariat Elze Telefon: 05068/ 9303-0http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hildesheim/