(BC)Laupheim, Ochsenhausen – Nach Unfall auf und davon / Nicht um den Schaden gekümmert haben sich Autofahrer am Sonntag und Montag in Laupheim und bei Mittelbuch.

Montagmittag ging ein Autofahrer zu seinem Fahrzeug auf einem Hinterhof in der Ulmer Straße in Laupheim. Dabei musste er feststellen, dass es beschädigt war. Er hatte seinen Audi am Sonntag gegen 23 Uhr auf den Parkplatz abgestellt. In dieser Zeit fuhr ein anderer dagegen. Statt sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ungefähr 1.000 Euro zu kümmern, flüchtete der Unbekannte. Seine Erreichbarkeit hatte er auch nicht hinterlassen. Die Laupheimer Polizei (07392/96300) hat die Spuren gesichert und sucht nun den Unfallverursacher. Wegen einem Pkw, der entgegenkam, musste ein Autofahrer am Montag bei Mittelbuch ausweichen: Der 27-Jährige fuhr gegen 16.15 Uhr von Hattenburg in Richtung Mittelbuch, als ihm ein anderer Pkw auf seiner Fahrbahn entgegenkam. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden wich der Seatfahrer aus. Dabei schleuderte sein Auto und kam von der Fahrbahn ab. Der Pkw überschlug sich und landete auf dem Dach. Der Fahrer blieb unverletzt. Den Sachschaden an dem Fahrzeug des 27-Jährigen schätzt die Polizei auf ungefähr 4.000 Euro. Bekannte bargen den Pkw. Bei dem Auto, welches ihm entgegenkam, soll es sich um einen dunklen Kombi handeln. Der war nach dem Unfall weitergefahren. Die Ochsenhausener Polizei (07352/202050) hat nun die Ermittlungen aufgenommen und sucht den Autofahrer des dunklen Kombi. Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig. ++++1625909 1624278 Claudia Kappeler, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.sts.oe@polizei.bwl.de Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium UlmTelefon: 0731 188-0E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.dehttp://www.polizei-bw.de/