(HDH)(UL) – Nach Unfällen auf und davon / Vier Unbekannte verursachten am Donnerstag Schäden an Pkw, kümmerten sich aber nicht darum.
(HDH) In Giengen stand ein Peugeot zwischen 7.15 und 15 Uhr auf einem Parkplatz Am Wildbad. In dieser Zeit fuhr ein anderer gegen den Pkw und beschädigte ihn. Statt sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ungefähr 2.000 Euro zu kümmern, flüchtete der Unfallverursacher.
Geflüchtet ist auch ein anderer, nachdem er in der Straße Im Schlössle einen Unfall verursacht hatte: Zwischen 14.35 und 14.48 Uhr parkte dort ein Hyundai. In diesen 13 Minuten war ein anderer gegen das Fahrzeug gefahren und hatte es beschädigt. Den entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf ungefähr 600 Euro.
Zwischen 1 und 16 Uhr richtete ein Unbekannter einen geschätzten Schaden von ungefähr 3.000 Euro an, indem er gegen einen VW UP fuhr. Der parkte in dieser Zeit in der Nördlinger Straße.
(UL) Ein Sattelzugfahrer flüchtete nach einem Unfall am Donnerstag bei Erbach: Ein Peugeot war gegen 14.10 Uhr in Richtung Dellmensingen unterwegs, als ihm auf seiner Spur ein Sattelzug entgegenkam. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, wich der Autofahrer nach rechts aus. Dabei streifte er die Leitplanke. Der Sattelzug fuhr weiter in Richtung Erbach. Er soll einen roten Planenaufbau gehabt haben. Den entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf ungefähr 6.000 Euro.
Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
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