Ahaus – Doch kein Mofa / Anzeigen gegen Fahrer und Halter

Als ein 16-Jähriger am Montagmorgen auf dem Vredener Dyk in Ahaus vor einem Streifenwagen herfuhr, zeigte der Tachometer des Dienstfahrzeuges den Beamten rund 50 km/h an. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Kleinkraftradfahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Die vorgezeigte Mofa-Prüfbescheinigung reichte somit nicht. Die Weiterfahrt untersagten die Beamten und leiteten zwei Strafverfahren ein, eins gegen den Fahrer sowie ein zweites gegen den Halter des Rollers. Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen anordnen wie z.B. eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird. Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann, wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen. Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde BorkenDietmar BrüningTelefon: 02861-900 2202https://borken.polizei.nrw