Onlineverkäuferin übers Ohr gehauen

Eine junge Frau aus Siegburg wollte über ein großes Onlineanzeigenportal eine Couch verkaufen. Eine angebliche Interessentin aus Berlin meldete sich auf die Annonce und wollte das Sofa kaufen. Nachdem sich die Parteien auf einen Kaufpreis geeinigt hatten, gaukelte die Käuferin der Siegburgerin vor, dass sie den Kaufpreis plus Speditionskosten auf das Konto der Verkäuferin überwiesen habe. Um den Transport des Möbelstücks zu gewährleisten, sollte die Geschädigte die Transportgebühr auf das ausländische Konto der Spedition weiter überweisen. Kurz nach der Überweisung meldete die vermeintliche Spedition via E-Mail, dass die Überweisung nicht erfolgreich gewesen sei. Die Siegburger tätigte den Geldtransfer erneut. Natürlich war weder das Geld der angeblichen Käuferin überwiesen worden, noch war das ausländische Konto von einer Spedition. Damit war die junge Frau um 230 Euro ärmer, aber immerhin noch im Besitz ihres Sofas. Diese Masche ist nicht neu! Werden Sie misstrauisch, wenn Sie einen angebotenen Artikel mit einer Spedition quer durch Deutschland oder ins Ausland verschicken sollen. Oftmals ist der verkaufte Gegenstand diesen Kostenaufwand gar nicht wert. Wenn Sie dann auch noch in Vorkasse gehen sollen, sollten alle Alarmglocken schrillen! Auch Überweisungen auf ausländische Konten sollten sorgsam bedacht und überprüft sein. (Bi) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-KreisPressestelle Telefon: 02241/541-2222E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de