(Konstanz/Schwarzwald-Baar-Kreis/Rottweil/Tuttlingen) Das neue Schuljahr hat begonnen – Polizei startet die Aktion „sicherer Schulweg“

Zum Schulstart am 13. September beginnt für viele Erstklässler der Ernst des Lebens. Der Schulbeginn ist ein anderer Lebensabschnitt für die Kleinen und viele von ihnen sich werden erstmals selbständig im Straßenverkehr bewegen. Sie sind deshalb auf die Rücksicht und Besonnenheit der anderen Verkehrsteilnehmer angewiesen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen - man kann nicht darauf vertrauen, dass sie sich immer richtig und "verkehrsgerecht" verhalten. Daher sind Eltern von Schulanfängern frühzeitig gefordert, den Kindern einen kindgerechten Überblick zu schwierigen Übergangssituationen und möglichen Gefahrenpunkten mit auf den Weg zur Schule geben. Eltern sollten darauf achten, dass Kinder grundsätzlich auf dem Bürgersteig gehen und Straßen nur an Ampeln und Zebrastreifen oder besonders übersichtlichen Stellen queren. Auf dem Gehweg sollten Kinder nicht am Straßenrand gehen und beim Überqueren einer Straße erst losgehen, wenn alle Fahrzeuge stehen. Auch sind die Erwachsenen angehalten, Fahrdienste mit dem Auto zu vermeiden und das Kind zur Schule laufen lassen - nur so lernen die Kleinen, sich selbstständig und sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Nicht zuletzt sollte für sie auch jetzt schon mit heller und reflektierender Kleidung an die kommende, dunkle Jahreszeit gedacht werden. Auch Erwachsene und ältere Jugendliche sollten als Verkehrsteilnehmer ein umsichtiges, rücksichtsvolles und vor allem vorbildliches Verhalten vorgeben - beispielsweise an Fußgängerüberwegen, Fußgängerampeln oder beim Heranfahren an einen Zebrastreifen. Autofahrer und alle anderen Personen im Straßenverkehr müssen jetzt ganz besonders vorsichtig agieren, damit die kleinen Schützlinge sicher in ihr neues Umfeld eingewöhnt werden. Zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer wird das Polizeipräsidium Konstanz auf die Überwachung von Schulwegen und gezielt auf folgende Bereiche ein besonderes Augenmerk legen: Einhaltung der Geschwindigkeit an Schulwegen, Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht Verhalten von Kraftfahrern gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, an Bushaltestellen, Fußgängerfurten und Fußgängerüberwegen Park- oder Haltverbote (Stichwort "Eltern-Taxis") im engen Umfeld von Schulen, Kindergärten oder geschützten Überwegen Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Kommunikationsgeräten Verkehrssicherheit von Fahrrädern, Schulwegsicherheit und Verhalten auf Schul- und Radschulwegen Überwachung der technischen Sicherheit der von Schülerinnen und Schülern genutzten öffentlichen Verkehrsmittel. Tipps und Informationen für einen sicheren Schulweg gibt die Polizei im Internet unter: www.gib-acht-im-verkehr.de Rückfragen bitte an: Jörg-Dieter Kluge Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-1019 E-Mail: konstanz.pp.sts.oe@polizei.bwl.de